Allgemeine Geschäftsbedingungen

MHM Rohstoffe – Metallankauf, Recycling & Logistik

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Ankauf, Übernahme, Lagerung, Transport, Containerstellung und Verwertung von Metallen, Schrott, Buntmetallen, Papier und sonstigen Wertstoffen zwischen:

MHM Rohstoffe, Gartenstraße 12-13, 03130 Spremberg
– nachfolgend „MHM“ –

und dem jeweiligen Lieferanten / Auftraggeber.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

(3) Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

§2 Vertragsabschluss & Preisbildung

(1) Angebote sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme der Ware oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Es gelten die Tagespreise am Tag der Verwiegung.

(4) Bei außergewöhnlichen Marktverwerfungen (z. B. erhebliche Preisänderungen innerhalb kurzer Zeiträume) ist MHM berechtigt, vereinbarte Preise angemessen anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§3 Eigentum, Herkunft & gesetzliche Konformität

(1) Der Lieferant garantiert:

rechtmäßiges Eigentum

Freiheit von Rechten Dritter

keine strafrechtliche Herkunft

(2) MHM ist berechtigt, Identitäts- und Herkunftsnachweise zu verlangen.

(3) Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere:

-Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

-Abfallverbringungsverordnung

-Umweltrecht

Gefahrgutrecht

(4) Bei Verstoß stellt der Lieferant MHM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§4 Beschaffenheit & Sortenreinheit

(1) Die Ware muss frei sein von:

-radioaktiven Stoffen

-explosionsgefährlichen Gegenständen

-gefährlichen Flüssigkeiten

-nicht deklarierten Fremdstoffen

(2) Bei Abweichungen ist MHM berechtigt:

-Preisabschläge vorzunehmen

-Sortierkosten zu berechnen

-Entsorgungskosten weiterzubelasten

-die Annahme zu verweigern

(3) Bei radioaktiver Belastung oder schwerwiegender Gefährdung haftet der Lieferant vollumfänglich für sämtliche Schäden, Betriebsunterbrechungen und Folgekosten.

(4) Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlbefüllung kann eine Vertragsstrafe von bis zu [z. B. 5.000 €] je Vorfall geltend gemacht werden.

§5 Verwiegung & Abrechnung

(1) Verwiegung erfolgt auf geeichten Waagen.

(2) Das ermittelte Gewicht ist verbindlich.

(3) Beanstandungen müssen unverzüglich geltend gemacht werden.

(4) MHM ist berechtigt, Gutschriftverfahren anzuwenden.

§6 Containerstellung & Logistik

(1) Gestellte Container bleiben Eigentum von MHM.

(2) Der Auftraggeber haftet für:

-Überladung

-unsachgemäße Befüllung

-Beschädigung

-Fremdnutzung

(3) Standzeiten über die vereinbarte Dauer hinaus können berechnet werden.

(4) Mindestmengen können vertraglich vereinbart werden; bei Unterschreitung ist MHM berechtigt, Ausgleichszahlungen zu verlangen.

§7 Haftung

(1) MHM haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§8 Datenschutz & Vertraulichkeit

(1) Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.

(2) Gewerbliche Geschäfts- und Betriebsinformationen werden vertraulich behandelt.

(3) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung.

§9 Compliance & Antikorruption

(1) Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Anti-Korruptions-, Wettbewerbs- und Sanktionsvorschriften.

(2) Bestechung, Vorteilsgewährung oder unlautere Einflussnahme führen zur fristlosen Kündigung bestehender Vertragsverhältnisse.

(3) Der Lieferant stellt sicher, dass auch Subunternehmer diese Vorgaben einhalten.

§10 Nachhaltigkeit & ESG-Grundsätze

(1) MHM verfolgt das Ziel einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft.

(2) Der Lieferant verpflichtet sich, umweltrechtliche Standards einzuhalten und bei Transport und Bereitstellung umweltschonend zu handeln.

(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Umweltvorschriften ist MHM zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§11 Audit- & Kontrollrecht

(1) Bei gewerblichen Dauerschuldverhältnissen ist MHM berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zu überprüfen.

(2) Der Lieferant verpflichtet sich, entsprechende Nachweise vorzulegen.

§12 Aufrechnung & Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§13 Höhere Gewalt

Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Energieausfälle entbinden die Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten.

§14 Gerichtsstand & Recht

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MHM Rohstoffe.

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